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FLUGDECKFINANZ Termin buchen

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Anflugbefeuerung an einer Landebahn, die Lichter reihen sich bis zum Horizont

Loss of License

Loss of License – die Absicherung, die am Verlust der Tauglichkeit ansetzt

Eine Loss-of-License-Deckung leistet, wenn Sie Ihre flugmedizinische Tauglichkeit verlieren – nicht erst, wenn Sie berufsunfähig sind. Im Cockpit heißt das: Fällt das Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 dauerhaft weg, ist der Fall eingetreten, den die Klausel beschreibt.

Termin buchen – ohne Anruf

Wie diese Verträge heißen – und was das über sie sagt

Beide Schreibweisen sind im Markt verbreitet: Loss of License und Loss of Licence. Auf Deutsch tragen diese Verträge mehrere Namen – Fluguntauglichkeitsversicherung, Lizenzverlustversicherung, Flugdienstuntauglichkeitsversicherung. Welcher davon auf Ihrem Vertrag steht, sagt noch nichts darüber, was er leistet; das steht in seinen Bedingungen.

Tinnitus, nachlassende Sehleistung, Schwindel, Bluthochdruck, eine bleibende Handverletzung oder eine psychische Erkrankung können die Tauglichkeit kosten. Manches davon bliebe in einem anderen Beruf ohne Folgen für die Arbeit – deshalb entscheidet nicht die Diagnose über die Leistung, sondern der flugmedizinische Nachweis.

Für die Kabine gilt das ärztliche Gutachten für Flugbegleiter, für die Flugsicherung das Tauglichkeitszeugnis Klasse 3. Beide Berufe sind absicherbar – die Verträge knüpfen dort an anderen Punkten an als im Cockpit.

Für wen die Deckung gebaut ist

Der Name auf dem Vertrag sagt noch nichts über die Leistung – das steht in seinen Bedingungen.

Beide Deckungen nebeneinander

Die Tabelle vergleicht die Bauart beider Deckungen, nicht einzelne Tarife. Was ein bestimmter Vertrag leistet, steht in seinem Bedingungswerk.

Gegenüberstellung: Loss-of-License-Deckung und normale Berufsunfähigkeitsversicherung
KriteriumLoss of LicenseNormale Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistung greift beiDauerndem Verlust der flugmedizinischen Tauglichkeit – was als dauernd gilt, legen die Bedingungen festBerufsunfähigkeit nach der Definition des Vertrags
Woran die Prüfung anknüpftAm flugmedizinischen Nachweis – im Cockpit am Tauglichkeitszeugnis Klasse 1An der Frage, ob der Beruf noch ausgeübt werden kann
AuslöserGesundheitliche Befunde, die die Tauglichkeit kostenGesundheitliche Einschränkungen, die den Beruf voraussichtlich auf Dauer in dem Umfang unmöglich machen, den der Vertrag verlangt – dieselbe Diagnose bedeutet nicht automatisch Berufsunfähigkeit
KabinenpersonalVersicherbar; einzelne Tarife sehen für die Kabine eigene Ausschlüsse vorSteht offen, ebenso Gruppenlösungen
FlugsicherungDeckungen bestehen; entscheidend ist, ob die Klausel am Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 ansetztPrüfung nach der Berufsunfähigkeitsdefinition des Vertrags

Leistungen unterscheiden sich je Tarif und Bedingungswerk.

Tauglichkeit verloren – was Sie jetzt tun

01

Sichern Sie den schriftlichen Befund

Lassen Sie sich das Ergebnis der flugmedizinischen Untersuchung schriftlich geben und legen Sie es unverändert ab. Was dort steht, ist die Grundlage jeder späteren Leistungsprüfung; eine mündliche Auskunft genügt dafür nicht.

02

Legen Sie Verträge und Versorgungsunterlagen zusammen

Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen jeder Absicherung, dazu alles, was über Arbeitgeber oder Tarifvertrag läuft. Der Tarifname allein reicht nicht: Ob und wann eine Leistung greift, steht in den Bedingungen.

03

Melden Sie den Fall Ihrem Versicherer

Haben Sie eine Absicherung gegen den Verlust der Tauglichkeit oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, gehört der Versicherungsfall dem Versicherer angezeigt – das Versicherungsvertragsgesetz sieht diese Anzeige vor (§ 30 Abs. 1 VVG). Sind Sie selbst Versicherungsnehmer, geht die Meldung von Ihnen aus; läuft der Vertrag über den Arbeitgeber, klären Sie dort, wer sie vornimmt. Auf ein Beratungsgespräch muss die Meldung nicht warten. Entschieden ist damit nichts: Der Versicherer fordert danach an, was er zur Prüfung braucht – die Meldung eröffnet das Verfahren, sie beendet es nicht.

04

Buchen Sie ein Gespräch

Wir gehen die Unterlagen mit Ihnen durch und klären, welche Leistung wie und in welcher Reihenfolge geltend gemacht wird. Ein Anruf ist dafür nicht nötig.

Termin anfragen – Unterlagen gemeinsam durchgehen

Antwort in einem Satz

Tauglichkeit Klasse 1 verloren – was tun: Sichern Sie zuerst den schriftlichen Befund, legen Sie Ihre Verträge zusammen, melden Sie den Fall Ihrem Versicherer und lassen Sie die Unterlagen dann gemeinsam durchgehen. Dasselbe gilt, wenn das Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 nicht mehr erteilt wird oder das ärztliche Gutachten für Flugbegleiter negativ ausfällt.

Für wen die Deckung gebaut ist – und wo ihre Grenzen liegen

Die klassische Loss-of-License-Deckung ist auf das Cockpit zugeschnitten: Sie knüpft an das Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 an. Für die Kabine und für die Flugsicherung gibt es Absicherung ebenfalls – über andere Verträge und mit anderen Anknüpfungspunkten.

Kabine

Kabinenpersonal ist versicherbar. Die klassische Loss-of-License-Deckung steht nicht allein dem Cockpit offen – eng wird es bei den Ausschlüssen, die einzelne Tarife für die Kabine vorsehen, und die gehören vor dem Abschluss gelesen. Daneben bleiben die Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Gruppenlösung ein Weg. Grundlage der Prüfung ist dabei das ärztliche Gutachten für Flugbegleiter, nicht ein Tauglichkeitszeugnis.

Flugsicherung

Für die Flugsicherung bestehen eigene Verträge gegen den Verlust der Tauglichkeit; die Frage ist nicht, ob es sie gibt, sondern woran ihre Klausel anknüpft. Lesen Sie den Wortlaut: Nennt er allgemein den Verlust der flugmedizinischen Tauglichkeit, nennt er ein bestimmtes Zeugnis, oder nennt er die Lizenz? Wir sehen uns die Stelle an und sagen Ihnen, ob sie Ihr Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 erfasst.

Gesundheitszustand bei Antragstellung

Was bei Antragstellung bereits bekannt ist, kann vom Schutz ausgenommen werden oder den Beitrag verändern. Zurückdrehen lässt sich das später nicht.

Welche Ausschlüsse im Einzelnen gelten, steht im Bedingungswerk des jeweiligen Vertrags. Diese Seite kann sie nicht vollständig aufzählen, weil sie sich von Tarif zu Tarif unterscheiden.

Drei Berufe, dreimal Tauglichkeit auf Zeit

Nicht die Diagnose entscheidet über die Leistung, sondern der flugmedizinische Nachweis.

Fragen zur Loss-of-License-Deckung

Was leistet meine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn die Tauglichkeit fällt?

Das hängt davon ab, ob in Ihrem Vertrag eine flugspezifische Klausel steht. Ohne eine solche Klausel wird nach der Berufsunfähigkeitsdefinition des Vertrags geprüft, und der Verlust des Nachweises allein genügt dafür nicht. Steht eine Klausel darin, kommt es auf ihren Wortlaut an – die Stelle lesen wir nach, bevor wir etwas empfehlen.

Was gilt als Verlust der Tauglichkeit?

Maßgeblich ist der flugmedizinische Nachweis, nicht die Diagnose. Im Cockpit kommt es darauf an, dass die Untersuchung nicht mehr zum Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 führt; in der Flugsicherung nicht mehr zum Tauglichkeitszeugnis Klasse 3; in der Kabine, dass das ärztliche Gutachten für Flugbegleiter negativ ausfällt. Ob auch ein vorübergehender Verlust erfasst ist, fassen die Verträge unterschiedlich – das ist eine der Stellen, die wir zuerst aufschlagen.

Ich arbeite in der Kabine – was gilt für mich?

Sie sind nicht ausgeschlossen: Die Loss-of-License-Deckung ist auch für die Kabine zu haben. Der Unterschied steckt in den Ausschlüssen, die einzelne Tarife für Kabinenpersonal vorsehen – die lesen wir vor dem Abschluss durch. Ob daneben eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Gruppenlösung passt, hängt an Ihrer Lage.

Ich arbeite in der Flugsicherung – gilt so eine Deckung auch für mich?

Ja, es gibt Verträge, die den Verlust der Tauglichkeit in der Flugsicherung absichern. Entscheidend ist der Wortlaut der Klausel: Knüpft sie am Verlust der Klasse 1 an, passt sie nicht zu einem Arbeitsplatz, der auf dem Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 beruht. Genau diese Stelle prüfen wir, bevor etwas unterschrieben wird.

Spielt es eine Rolle, wann ich abschließe?

Ja. Eintrittsalter und Gesundheitszustand bestimmen mit, ob ein Vertrag zustande kommt und was er kostet. Beides lässt sich später nicht zurückdrehen – ein früher Abschluss hat deshalb weniger Hürden vor sich.

Kann ich einen bestehenden Vertrag prüfen lassen?

Ja. Dafür brauchen wir die Versicherungsbedingungen und den Versicherungsschein; der Tarifname allein reicht nicht. Wir sehen uns die Stellen an, die beim Tauglichkeitsverlust zählen, und sagen Ihnen, was dort steht.

Termin vereinbaren – ohne Anruf

Sie schlagen ein Zeitfenster vor und sagen in einem Satz, worum es geht – ein Anruf ist dafür nicht nötig. Zurück kommt eine feste Bestätigung, die Zeitpunkt und Zeitzone nennt.

Gesundheitsfragen stellen wir hier nicht. Was Ihren Gesundheitszustand betrifft, gehört in das Gespräch und in den Antrag – nicht in ein Formular auf einer Website. Für einen Termin genügen Ihre Berufsgruppe, ein Satz zum Anliegen und ein Zeitfenster.

Bei einem echten Kunden stünde hier der Kalender mit freien Zeitfenstern. Für diese Vorführung zeigen wir keine – erfundene Termine wären wertlos.

Hier wird nichts abgeschickt. Diese Ansicht führt vor, wie die Terminvergabe aussähe; es werden keine Termine angezeigt, weil keine echten Verfügbarkeiten bestehen.

So läuft es bei einem echten Kunden: Nach dem Absenden kommt eine Bestätigung per E-Mail, die Zeitpunkt und Zeitzone des Gesprächs nennt. Wer sie schreibt und wie schnell: Beides hängt am echten Kunden und wird hier nicht erfunden.

Bei einem echten Kunden stünde hier die Erstinformation nach § 15 VersVermV zum Herunterladen, sichtbar vor der ersten Handlung. Hier fehlt sie, weil sie eine Erlaubnis nach § 34d GewO und eine Registernummer voraussetzt. Beides gibt es für ein erfundenes Unternehmen nicht – ausgefüllt wäre sie eine falsche Angabe über den Status.

Telefon: 069 90009 100 (Beispielnummer)E-Mail: kontakt@example.com (Beispiel)